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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12   

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https://dejure.org/2017,29736
LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12 (https://dejure.org/2017,29736)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.03.2017 - L 30 P 48/12 (https://dejure.org/2017,29736)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. März 2017 - L 30 P 48/12 (https://dejure.org/2017,29736)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 SGB 10, §§ 14 ff SGB 11
    Aberkennung der Pflegestufe - Änderung der Verhältnisse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer durch Entwicklungsfortschritte und der daraus resultierenden Zunahme an Selbständigkeit bedingten Aberkennung der Pflegestufe I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflegeversicherung; Aberkennung einer Pflegestufe; Wesentliche Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen; Später erneut eintretende Änderung

  • rechtsportal.de

    SGB X § 48 Abs. 1
    Pflegeversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - L 30 P 48/12
    Der ursprüngliche Bescheid der Beklagten über die unbefristete Bewilligung von Pflegegeld ist ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, denn dieser Verwaltungsakt erschöpfte sich nicht in einem einmaligen Ge- oder Verbot oder in einer einmaligen Gestaltung der Rechtslage, sondern begründete oder veränderte inhaltlich ein auf Dauer angelegtes Rechtsverhältnis (u.a. Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 7. Juli 2005 - B 3 P 8/04 R - zitiert nach juris).
  • SG Gelsenkirchen, 23.09.2020 - S 3 P 191/19
    Eine wesentliche Änderung im Sinne des § 48 Abs. 1 SGB X liegt dann vor, wenn die Behörde unter nunmehr objektiv gegebenen Verhältnissen den Verwaltungsakt nicht hätte erlassen dürfen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.03.2017 - L 30 P 48/12).
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